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Förderhöhe:
Gefördert werden die gesamten Kurskosten bis € 250,00 pro Kurs.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Lehrlinge
(ausgenommen Lehrlinge die bei Bund, Länder oder Gemeinden oder politischen Parteien lernen, sowie Lehrlinge in selbstständigen Ausbildungseinrichtungen)
Voraussetzungen:
Kursbesuch maximal 12 Monate nach Lehrzeitende
Mindestanwesenheit beim Kurs von 75 %
Antragsstellung spätestens 3 Monate nach Kursabschluss
Weitere Infos und Förderformular
www.lehre-